E-Bike Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema E-Bike haben wir in unseren FAQs kompakt für dich zusammengestellt.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung E-Bike für alle elektrisch betriebenen oder unterstützten Fahrräder etabliert. Dennoch besteht zwischen einem klassischen E-Bike und dem sogenannten Pedelec ein Unterschied. Beim Großteil der derzeit im Trend liegenden Fahrräder mit Tretunterstützung handelt es sich um Pedelecs. Für diese Antriebsart steht die Bezeichnung, die sich aus „Pedal Electric Cycle“ zusammensetzt. Treten muss der Fahrer selbst, der Motor liefert die gewünschte Unterstützung. Waren es zunächst nur Elektroräder mit einer Antriebsleistung bis 250 Watt, die in diese Kategorie fielen, gibt es nun speziell für schnelle Pedelecs bis 45 km/h die Klasse der S- oder Speed-Pedelecs. Unter einem klassischen E-Bike wird dagegen ein Fahrrad mit einem Antrieb verstanden, der kein eigenes Treten erfordert. Im Grunde handelt es sich hierbei um ein Elektromofa, bei dem über einen Drehgriff der elektrische Schub gesteuert wird.
Besteht eine Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht?
Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht. Bei S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, muss eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegen und es ist ein geeigneter Schutzhelm sowie eine Versicherung (Mofa-Kennzeichen) notwendig. Unsere dringende Empfehlung ist, aus Sicherheitsgründen unbedingt IMMER einen Fahrradhelm zu tragen.
Wo darf mit dem E-Bike gefahren werden?
Da es sich bei einem E-Bike rechtlich um ein Fahrrad handelt, muss mit dem E-Bike auf einem Radweg gefahren werden, sobald dieser vorhanden und als ein solcher gekennzeichnet ist. Für ein S-Pedelec gilt ein Straßenfahrgebot. Ausnahmen: Der Radweg ist durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben, außerhalb geschlossener Ortschaften oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Muss das Fahrrad oder E-Bike den Vorschriften der StVZO entsprechen?

Wird das E-Bike auf öffentlichen Straßen genutzt, ist eine StVZO konforme Ausstattung zwingend erforderlich:

  • Ein weißer Scheinwerfer vorne
  • Ein rotes Rücklicht hinten
  • Ein weißer Reflektor vorne
  • Ein roter Reflektor hinten (nicht höher als 600 mm  vom Boden gemessen montiert)
  • Ein roter Großflächenreflektor ( Z-Rückstrahler )
  • Je zwei gelbe Speichenreflektoren in den Laufrädern oder weiße Reflexstreifen an den Reifen oder Felgen
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Reflektoren
  • Eine helltönende Glocke

Die Beleuchtungs-Bauteile (Scheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren) müssen vom Kraftfahrzeug-Bundesamt zugelassen sein. Zu erkennen ist das an der K-Nummer, die auf dem jeweiligen Bauteil angebracht sein muss (Beispiel: ~K123456).

Welche Auswirkungen hat Witterung auf den E-Bike-Betrieb?
Generell ist die Technik kälteresistent. Allerdings schränken tiefe Temperaturen die Leistungsfähigkeit der Akkus erheblich ein. Die Reichweiten reduzieren sich durch fallende Temperaturen deutlich. Die ideale Lade- und Lagertemperatur für Akkus liegt bei 10-20 Grad, deutlich tiefere Bereiche können den Akku beim Laden schädigen.
Wie überwintern E-Bike und Batterie?
Wenn du dein neues E-Bike nicht das ganze Jahr über benutzt, solltest du am Ende der Saison den Akku entfernen und das Rad gründlich waschen. Sobald es ganz trocken ist, mit einem Wachsspray einsprühen. Idealerweise stellst du es in einen trockenen Raum mit konstanter Temperatur. Die Batterie lädst du zu 50 – 70 Prozent auf und lagerst sie trocken und frostfrei. Das Ladegerät nimmst du aus der Steckdose. Mache dir eine Notiz im Kalender, dass du in der ersten Januarwoche die Batterie wieder auf 50 – 70 Prozent nachlädst. Bei der Gelegenheit pumpst du auch die Reifen an deinem Rad wieder auf. Pünktlich zum Frühjahr weckst du dein E-Bike für neue Abenteuer aus dem Winterschlaf.
Schadet das Zwischenladen der Batterie?
Früher war er gefürchtet, der so genannte „Memory-Effekt“. Das unvollständige Laden eines Akkus führte zu einer Absenkung der Ladekapazität. Dank moderner Lithium-Ionen-Technologie gehört dieses Problem jedoch längst der Vergangenheit an. Speziell bei E-Bikes raten Experten heute sogar zum Zwischenladen. So lässt sich innerhalb von ein bis zwei Stunden die Reichweite beträchtlich erhöhen – bestens geeignet ist hier beispielsweise die Mittagspause einer ausgedehnten E-Bike-Tour. Denke beim E-Biken im Ausland an möglicherweise benötigte Stecker-Adapter.
Wie kann das E-Bike transportiert werden?

Dein E-Bike kannst du wie jedes normale Fahrrad transportieren. Da das Gewicht der E-Bikes leicht erhöht ist, eignet sich der Dachgepäckträger jedoch nicht für den Transport mit dem Auto. Hier hat ein Heckträger deutliche Vorteile. Den Akku solltest du entnehmen und separat im Kofferraum transportieren.

 

Wie teuer ist eine Akkuladung?

Je nach Stromtarif und Akkugröße belaufen sich die Kosten für eine Akkuladung auf ca. 8 – 10 Cent. Daraus ergibt sich ein Kostenaufwand von ca. 8 – 10 Cent auf 100 Kilometer.

 

Welche Werte geben mir Informationen über Kapazität des Akkus?

Zum einen ist die Spannung (Volt) entscheidend. Diese wird entweder bei 26V (ältere Modelle), 36V oder 48V liegen. Des Weiteren spielen die Amperestunden eine Rolle (8 Ah, 10 Ah, 11 Ah, 12Ah, 15 Ah, 17 Ah,…) Entscheidend für die Aussagekraft über die Kapazität des Akkus ist die Multiplikation beider Werte. Das resultierende Produkt ist die gespeicherte Energie und kann als Vergleichswert betrachtet werden, z.B. 36V x 11Ah = 396 Wh.

 

Welche Faktoren spielen bei der Reichweite pro Akku-Ladung eine Rolle?

Es gibt viele Faktoren, die auf die Reichweite eine erhebliche Rolle spielen. Entscheidend ist natürlich die Topographie, also der Anteil an Anstiegen und Abfahrten während der Tour. Mit welchem Luftdruck der Fahrer unterwegs ist, entscheidet genauso über die mögliche Strecke wie das Gesamtgewicht. Die unterschiedlichen Antriebssysteme bieten i.d.R. verschiedene Unterstützungsintensitäten. Je höher der Unterstützungsgrad, desto geringer die Reichweite. Weitere Faktoren sind z.B. die Witterung und der gewählte Gang der Schaltung. Durch Rekuperationslösungen (Energierückgewinnung; NICHT bei Mittelmotoren) kann die Reichweite erhöht werden. Die Angaben der Hersteller sind generell als Richtwerte anzusehen. Durchschnittlich beträgt die Reichweite mit heutigen Systemen ca. 80-100 Kilometer.

 

Wie lange "lebt" mein Akku?

Heutzutage sind im Großteil der am Markt zu erwerbenden E-Bikes Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Dieser Akku-Typ ist umweltfreundlicher und leichter als z.B. Blei-Akkus, außerdem hat er eine hohe Speicherkapazität von bis zu 180 Wh/kg. Der sogenannte, früher viel gefürchtete, Memory-Effekt tritt auch nicht mehr auf. Somit kann und sollte der Akku auch geladen werden, wenn er noch nicht leer gefahren ist. Die gängigen Hersteller geben an, dass der Akku ca. 700 bis 1000 komplette Ladezyklen durchlaufen kann, bevor ein relevant zu spürender Reichweitenverlust entsteht. Hierbei ist zu beachten, dass eine 50-prozentige Ladung eben auch nur einen halben Zyklus bedeutet. Wird nun eine durchschnittliche Reichweite von 80 Kilometern zugrunde gelegt, so bedeutet das eine Gesamtreichweite von 56.000 bis 80.000 Kilometern.

 

Wie und wo kann der Akku geladen werden?

Besonders wichtig ist, dass ausschließlich das Original-Ladegerät verwendet wird. In der Regel kann der Akku direkt am Rad aufgeladen werden. Außerdem besteht bei den meisten Modellen die Möglichkeit den Akku vom Rad zu entnehmen, um diesen separat zu laden. Die optimale Ladetemperatur liegt bei 10-20 Grad. Generell ist es ratsam, den Akku sowohl beim Laden als auch bei der Lagerung in beheizten Wohnräumen zu platzieren.

 

Darf ich mit meinem E-Bike Kinder einen Kinderanhänger ziehen?

Hierbei muss auf die gesetzliche Bezeichnung geachtet werden. Die Grundlage dazu bietet §21 Abs. 3 StVO. Demnach ist der Transport mit den normalen Pedelecs erlaubt, mit S-Pedelecs und E-Bikes (selbstständig fahrend/ ohne Tretunterstützung) wiederum nicht.

 

Bußgelder und Strafen

Versicherungskennzeichen: (nur bei S-Pedelecs)
Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist, worunter auch seine Montage fällt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Daraus resultiert ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog von 10 €

Profiltiefe:
Wenn bei einem E-Bike oder S-Pedelec die Profiltiefe weniger als 1 mm beträgt, kann die nach §36 Abs. 2 StVZO fällige Strafe bis 50 € und drei Punkten im Flensburger Zentralregister bedeuten.

Fahren unter Alkoholeinfluss:
Bei dem strafbaren Fahren trotz Fahruntauglichkeit (ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen bzw. ab 1,1 Promille auch ohne Ausfallerscheinungen) drohen außer der eigentlichen Strafe auch strafrechtliche Nebenfolgen wie die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins.

 

Wodurch erreicht ein E-Bike ein geringes Gesamtgewicht?
Geschuldet dem zusätzlichen Gewicht durch Motor und Akku als auch der zusätzlichen Power die auf das ganze Rad wirkt, muss dieses in einigen Bereichen verstärkt sein, was wiederum ein erhöhtes Gewicht mit sich bringt. Unsere sämtlichen, im Fachhandel zu erwerbenden E-Bikes sind mit Antriebssystemen ausgestattet, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zum einen kann, wie bei jedem „normalen“ Fahrrad, ein geringeres Gewicht durch die Materialauswahl erreicht werden. Des Weiteren ist zu überlegen wie viel Komfort im Alltag benötigt wird. Je weniger zusätzliche Teile wie z.B. Federgabel, Dämpfer, voluminöse Reifen, Verstellmöglichkeiten usw. am Rad verbaut sind, desto geringer ist das Gewicht.